Baden-Württemberg, OLG Karlsruhe, Selbstverpflegung in der Sicherungsverwahrung kann nur schwer versagt werden

Einem SVer aus Baden-Württemberg versagte die JVA die Möglichkeit der Selbstverpflegung. SVer haben in ganz Deutschland die Möglichkeit sich selbst zu verpflegen und erhalten dazu einen Zuschuss iHv. rund 250,- € monatlich. Hiergegen klagte der SVer und war letztlich beim OLG Karlsruhe (Beschluss vom 24.07.2019 -2 Ws 163/19-) erfolgreich. Die JVA hatte angeführt, dass er nicht geeignet sei, weil gegen ihn besondere Sicherungsmaßnahmen bestehen würden. Er hätte nur dann Aufschluss, wenn andere nicht auf dem Flur wären. Da er dann aber die Küche benutzen kann, könne er sich auch selbst verpflegen, meinte das OLG.

    Hauptsache weggesperrt.


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