Karlsruhe, Bundesverfassungsgericht, Entscheidung über die Höhe des Arbeitsentgelts der Gefangenen immer noch nicht ergangen

Dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) liegen seit über 3 Jahren mehrere Verfassungsbeschwerden zum Thema der Höhe des Arbeitsentgelts vor, welches nunmehr seit 22 Jahren (!) nicht mehr erhöht wurde obwohl das BVerfG in seiner letzten Entscheidung hierzu im Jahre 1998 in seinem Beschluss geschrieben hatte, das die Länder darauf achten sollten, das Arbeitsentgelt regelmäßig weiter zu erhöhen. Doch dies ist nicht geschehen. Das BVerfG hatte angekündigt, das die Entscheidung hierüber im Jahre 2019 erfolgen sollte. Doch die Entscheidung lässt weiter auf sich warten. Nach PrisonWatch Recherchen ist der Grund hierfür, das andere Verfahren vorrangig bearbeitet werden mussten. Die Gefangenen warten sehr auf diese Entscheidung und es ist zu hoffen, dass das BVerfG sehr bald seien Entscheidung hierzu bekannt gibt. Wir werden weiter darüber berichten.

    Kommentare 1

    • Selbst wenn es bald eine Entscheidung gibt... Es wird wohl kaum zwingend zu umgehender Umsetzung kommen.
      Wann wurde vom Gesetzgeber entschieden, dass arbeitende Inhaftierte in die RV einbezogen werden? Die Umsetzung dauert nun schon mehrere DEKADEN!

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.