Nordrhein-Westfalen, Landgericht Aachen, Weitere Haft nach Vergewaltigungstat im Hafturlaub

Das Aachener Landgericht hat am 08.01.2020 einen, wegen Vergewaltigung vorbestraften Gefangenen, zu weiteren 3 1/2 Jahren Haft verurteilt. Er hatte sich in Herzogenrath während eines Hafturlaubes an seiner schwangeren Freundin vergangen. Laut eines Gutachtens hatte ein Mix aus Alkohol, Drogen und einer gestörten Persönlichkeit zu der Tat geführt. Das Gericht ging deshalb von einer verminderten Schuldfähigkeit des 30-jährigen aus und ordnete neben dem Urteil die Maßregel des § 64 StGB an. So erhält der Mann die Möglichkeit, sich therapeutisch behandeln zu lassen. Der Mann hat das Urteil angenommen.


Anmerkung: Solche kaum zu ertragenen Nachrichten hinterlassen jeden sprachlos, auch uns. Und dennoch ist es so, dass derartige Taten geschehen. Unabhängig davon, ob sich jemand, wie hier, in Haft befindet. Es gibt einfach keine absolute Sicherheit. Deshalb sollten derartige Fälle nicht dazu benutzt werden, Lockerungen für alle Gefangenen einzuschränken. Denn in den allermeisten Fällen verlaufen die Lockerungen sehr positiv und sie sind auch dringend erforderlich. Wir bedauern sehr dass es zu dieser Tat gekommen ist. Letztlich ist es nämlich auch so, dass solche Vorfälle auch unsere Arbeit immer wieder erschweren.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.