Nordrhein—Westfalen, Justizvollzugsanstalten, Mehr Drohnenflüge über den Gefängnissen in NRW

Zehn Drohnenflüge wurden in diesem Jahr über Gefängnissen in NRW gesichtet. Das bestätigte ein Sprecher des Justizministeriums gegenüber PrisonWatch. Die Drohnen werden verstärkt für kriminelle Aktionen im Luftraum über den JVAen eingesetzt. Die ferngesteuerten Fluggeräte seien eine Gefahr für den Strafvollzug, meint das Justizministerium, weil sie Waffen, Ausbruchswerkzeuge, Handys und Drogen transportieren könnten. Es gilt ein Drohnen Flugverbot über Gefängnissen in NRW. Mehrere Unternehmen bieten Abwehrsysteme von Störsender bis zum Abfanggerät per Flugnetz an.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.