Niedersachsen, OLG Celle - Entscheidung zu Kostenbeteiligungen für Taschengeldempfänger

Das OLG Celle musste über eine Rechtsbeschwerde eines Gefangenen entscheiden, der unverschuldet bedürftig ist und ein Taschengeld erhält und der an den Kosten für die Überprüfung eines Elektrogerätes beteiligt wurde. Das OLG Celle hat in Fortführung der dazu bereits ergangenen Entscheidungen (OLG Celle, 1 Ws 108/12 und Ws 123/12, wo es um die Kostenbeteiligung für Energiekosten ging) hier nun ebenfalls entschieden, dass Taschengeldempfänger in der Regel grundsätzlich nicht an solchen Kosten zu beteiligen sind.


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