Hamburg, JVA Fuhlsbüttel, OLG Hamburg -5 Ws 34/19 Vollz-Sicherungsverwahrter klagt gegen Einschluss

Das OLG Hamburg musste über eine Rechtsbeschwerde entscheiden, die ein Sicherungsverwahrter eingelegt hatte, der durch die JVA unter Einschluss genommen wurde. Das Landgericht Hamburg war der Ansicht, da der Einschluss aufgehoben sei, sei die Sache erledigt. Dies sah das OLG Hamburg nun anders und hob die Sache auf. Die Entscheidung wurde uns freundlicherweise von Herrn RA Till-Alexander Hoppe aus Kiel zur Verfügung gestellt und kann bei uns abgerufen werden.


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    Hauptsache weggesperrt.


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