Bayern, JVA Kaisheim, JVA händigt Schreiben von Jailmail an Gefangene nicht aus

Wir haben erfahren, dass die JVA Kaisheim sich weigert, Schreiben von Jailmail an Gefangene auszuhändigen. Dieses mit der abenteuerlichen Begründung, die Drucker Toner Farbe könne Betäubungsmittel enthalten. Würde man der Auffassung der JVA Kaisheim folgen wollen, so dürften die Gefangenen folglich überhaupt keine Schreiben mehr erhalten, denn der überwiegende Teil der Schreiben ist gedruckt. Bei Jaimail handelt es sich um eine Briefvermittlung zwischen Gefangenen und Personen außerhalb. Gefangene schreiben an Jailmail und schalten dort eine Kontaktanzeige. Diese wird von Jailmail mit einer Chiffre Nr. versehen und auf der Internetseite jailmail.de veröffentlicht. Wenn nun eine Person einen Briefkontakt zu diesem Gefangenen sucht, schreibt sie eine Mail an Jailmail. Jailmail leitet diesen Wunsch dann an den Gefangenen weiter und der Briefkontakt ist vermittelt. Es handelt sich hier also um eine sehr wichtige Arbeit. Jailmail besteht inzwischen seit 14 Jahren. Ähnliche Projekte existieren auch in anderen Ländern. Bislang gab es noch keine derartigen Probleme bei dem Briefverkehr. Die JVA Kaisheim ist die erste JVA, die sich weigert, derartige Schreiben auszuhändigen. Wir werden weiter darüber berichten.

    Kommentare 1

    • Genau so ist es mir mit getippten Briefen ergangen! Aufgrund einer Verletzung konnte ich nicht "per Hand" schreiben und die Briefe wurden erst gar nicht, und dann mit erheblichen Verzögerungen kopiert an den Inhaftierten übergeben. Begründung "der Toner könnte...." - ich schreibe sonst mit Füller, was sich da so in eine Patrone füllen lässt...

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.