Bundesverfassungsgericht: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Aufschubs der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe im Falle eines 96-jährigen

Das BVerfG hatte über eine einstweilige Anordnung im Falle des 96-jährigen SS-Mannes Göring zu entscheiden, der vom Landgericht Lüneburg wegen der Beihilfe zum 300.000 fachen Mordes im Konzentrationslager Auschwitz zu einer 4-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde und der die Vollstreckung dieser Strafe nun antreten soll. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde (2 BvR 2772/17) mit Beschluss vom 21.12.2017 nicht zur Entscheidung angenommen. Der Sachverhalt und die wesentlichen Gründe mit einer Anmerkung sind bei PrisonWatch unter der Rubrik Entscheidungen dargestellt.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.