Bayern, Landgericht Augsburg, 10 Jahre Haft für Mordversuch an Richtern

Wegen versuchten Mordes an fünf Richtern und einem Staatsanwalt, ist ein Mann zu 10 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg sah es als erwiesen an, dass der 26-Jährige während der Urteilsverkündung in einem früheren Verfahren gegen ihn, versucht hatte einem Polizisten die Dienstwaffe zu entreißen. Damit wollte er die Justizvertreter erschießen, wie er später zugab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die jetzige Haftstrafe kommt zu knapp 13 Jahren Gefängnis aus dem ersten Verfahren wegen Mordversuchs an einem Mitbewohner in einer Asylbewerberunterkunft hinzu. Das maximale Höchstmaß bei zeitigen Strafen beträgt in Deutschland 15 Jahre. Doch wenn wie hier, eine weitere Straftat hinzukommt, kann es zu Straflängen kommen, die deutlich über der Höchstgrenze liegen. Im vorliegenden Fall wären es dann knapp 23 Jahre Haft. Eine vorzeitige Haftentlassung wäre hier frühestens nach 15 Jahren und 2 Monaten möglich, sofern dem Mann zu dem Zeitpunkt eine günstige Prognose gestellt werden würde.

    Hauptsache weggesperrt.


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