Hamburg, Landgericht Hamburg, Stundenlanges letztes Wort des Angeklagten

„Hab ich das schon erzählt? Ich glaube nicht.“ Dieser Satz war vor dem Landgericht Hamburg mehrfach aus dem Mund des 71 Jahre alten Angeklagten zu hören. Der wegen versuchten Mordes angeklagte Serienbankräuber setzte über Stunden den zweiten Teil seines letzten Wortes fort. Dabei schimpfte er vor allem auf die Unfähigkeit der Ermittler, lobte sich für die schlaue Planung seiner Banküberfälle und kritisierte die vorsitzende Richterin für ihre Einwürfe. In einem Gerichtsverfahren hat der Angeklagte grundsätzlich das letzte Wort bevor das Gericht über ein Urteil berät. Häufig schließen sich die Angeklagten den Ausführungen der Verteidigung an und sagen selbst nichts oder entschuldigen sich noch einmal für ihre Taten. Doch in sehr seltenen Fällen kommt es vor, dass ein Angeklagter beim letzen Wort sehr viel erzählt, so wie hier. Es ist sehr ungewöhnlich, doch es ist das Recht jedes Angeklagten, dieses Recht auch wahrzunehmen. Und sei es, dass es Tage dauert, wie hier.

    Hauptsache weggesperrt.


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