Niedersachsen, JVA Hannover, JVA rudert hinsichtlich der Änderung der Hausordnung zurück

PrisonWatch hatte darüber berichtet, dass die JVA Hannover jüngst ihre Hausordnung geändert hatte und es den Gefangenen zukünftig verbieten will, das die Gefangenen Sachen von geringem Wert untereinander abgeben oder annehmen dürfen. Die Gefangenen sollten jede Abgabe oder Annahme vorher schriftlich bei der JVA beantragen. Nun teilte die JVA Hannover den Gefangenen mit, dass dieses doch so nicht gemeint sei. Es sei weiterhin erlaubt, dass Gefangene untereinander Sachen von geringem Wert abgeben oder annehmen dürften. Die Hausordnung sei von dem Gefangenen schlicht weg nur falsch verstanden worden! Deshalb geben wir hier nachfolgend den Text wieder, der in der Hausordnung steht:


„4.5 Schenkungen

Schenkungen unter Gefangenen der Anstalt sind rechtlich bis zu einem Wert von 15,- € zulässig. Um unerlaubte Geschäfte und nachteilige Beeinflussungen der Therapieteilnehmer untereinander zu verhindern, werden geschenkte Gegenstände allerdings mit Sperrvermerk zur Habe des beschenkten Therapieteilnehmers genommen und während der laufenden Verbüßungsdauer nicht an ihn ausgehändigt. Hiervon ausgenommen sind Gegenstände von offensichtlich geringen Wert. Als Richtwert gilt hier der einfache Tagessatz des Ecklohns (ca. 15,- € Anmerkung PrisonWatch). Die Annahme und damit die Aufbewahrung sowie die Weitergabe von Sachen werden grundsätzlich von der schriftlichen Zustimmung (Antrag) beider Parteien abhängig gemacht.“


Wir stellen uns hier die Frage, was denn daran nicht richtig verstanden worden sein soll. Denn aus der Formulierung geht doch eindeutig hervor, dass die Annahme und Weitergabe von Sachen, eben ohne erfolgte Ausnahme der Gegenstände von geringem Wert, grundsätzlich, also immer und in jedem Fall, von der vorherigen schriftlichen Zustimmung der JVA abhängig gemacht wird. Wir haben die Hausordnung verschiedenen Juristen zur Prüfung vorgelegt. Alle kommen, wie wir, zu dem Ergebnis, dass die Formulierung so zu verstehen ist, dass jede Abgabe und jede Annahme von Sachen, gleich welchen Wertes, grundsätzlich von der Zustimmung der JVA abhängig gemacht wird und jeder Verstoß dagegen folgerichtig mit einem Disziplinarverfahren verfolgt wird.


Vielmehr scheint es wieder einmal so zu sein, dass einfach eine Änderung erfolgte, ohne, dass sich die Verantwortlichen darüber Gedanken gemacht hätten, ob so eine Änderung überhaupt möglich (nach der Kommentierung nur für Anstalten mit hoher Sicherheitsstufe) und praktikabel (ein nicht absehbarer zusätzlicher Verwaltungsaufwand) ist. Deshalb bleiben wir bei unserer Behauptung, dass die Änderung alleine wegen des einen Gefangenen erfolgte. Wir werden weiter darüber berichten…

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.