Baden-Württemberg, Strafvollzug, JVAen in Baden-Württemberg machen kaum Gebrauch von heimatnahen Verlegungen

Obwohl die Justizvollzugsanstalten gesetzlich verpflichtet sind, die Gefangenen wieder in die Gesellschaft einzugliedern, wozu auch eine heimatnahe Verlegung gehört, macht Baden-Württemberg hiervon nur selten Gebrauch. Uns erreichen aus Baden-Württemberg hierzu weit mehr Zuschriften als aus allen anderen Ländern zusammen. Nach einer veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe haben Strafgefangenen das Recht, in eine heimatnahe JVA verlegt zu werden. In der Begründung der Kammer heißt es, für die Wiedereingliederung in die Gesellschaft hätten die familiären Beziehungen eines Strafgefangenen wesentliche Bedeutung (Az. 2 BvR 818/05 - Beschluss vom 19. April 2016). Wir müssen die JVAen in Baden-Württemberg regelmäßig daran erinnern, dass es ihre gesetzliche Verpflichtung ist, Gefangenen in eine heimatnahe JVA zu verlegen. Trotz der eindeutigen Rechtssprechung hierzu kommen die JVAen in Baden-Württemberg dieser Verpflichtung nur wiederwillig nach.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.