Mecklenburg-Vorpommern, Landtag, Landtag gibt Petition von PrisonWatch weitgehend statt

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern befasste sich mit einer Petition von PrisonWatch, mit welcher wir das in Mecklenburg-Vorpommern, als einziges Bundesland in Deutschland, geltende Verbot des Kaufs von Zucker durch die Gefangenen in den JVAen aufheben lassen wollten (PrisonWatch berichtete). Nachdem das Justizministerium von Mecklenburg-Vorpommern in Zuge des Verfahrens zunächst versucht hatte, PrisonWatch die Legitimation abzusprechen, eine solche Petition anzubringen, folgte der Landtag diesen Argumenten nicht. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat in seiner 64. Sitzung am 22.05.2019 nach einer Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (Landtagsdrucksache Nr. 7/3635) entschieden, unsere Petition der Landesregierung zu überweisen, um sie auf unser Anliegen besonders aufmerksam zu machen. Zwar seien die Anstaltsleitungen berechtigt, Gegenstände die eine Gefahr darstellen könnten, etwa, um Alkohol herzustellen, einzuschränken oder zu verbieten, doch dabei sei zu berücksichtigen, dass die Gefangenen auch, gesetzlich verankert, ein Recht darauf haben, das ihre Wünsche und Bedürfnisse bei der Einkaufsmöglichkeit berücksichtigt werden. Da Zucker von vielen Menschen als zum Süßen von Getränken unverzichtbares Genussmittel konsumiert wird, sollte noch einmal seitens der Anstaltsleitungen geprüft werden, in welchem Umfang ein tatsächlicher Missbrauch vorlag und ob dieser Umfang das pauschale Einkaufsverbot rechtfertigt, so der Landtag. PrisonWatch freut sich sehr über den Ausgang des Verfahrens und hofft, dass die Gefangenen in Mecklenburg-Vorpommern nun bald Zucker beim Anstaltskaufmann kaufen dürfen.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.