Europäischer Gerichtshof Luxemburg, Verfahren zu Haftbedingungen in EU-Mitgliedsstaaten
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Ausgehend von den Unterbringungsverhältnissen in rumänischen Gefängnissen verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) derzeit über Standards von Gefängniszellen in den EU-Mitgliedstaaten. Eingebracht hatte die Vorlage das OLG Hamburg, das einen Antrag Rumäniens über die Auslieferung eines Mannes zu entscheiden hatte, der noch bis zum September 2017 wegen diverser Straftaten eine Haftstrafe in Hamburg absaß. Bereits zu dieser Zeit lag ein Auslieferungsantrag aus Rumänien vor, wo man wegen des Verdachts der Begehung von Vermögens- und Urkundsdelikten gegen ihn ermittelte. Das OLG bewilligte zunächst die Auslieferung, da nach gültiger Rechtsprechung des EuGH alle Mitgliedstaaten zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls verpflichtet sind. Der Häftling legte daraufhin Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein, um in seinem besonderen Fall auf die Auslegung von Unionsrecht durch das EuGH hinzuweisen. Nach Auffassung der BVerfG habe der EuGh bislang noch nicht zur Genüge geklärt, welche Haftbedingungen nach Unionsrecht als unmenschlich gelten und wie diese ausgeglichen werden können. Die Grundrechte-Charta (GRCh), auf die das OLG seine Auslieferungsentscheidung begründete, sei für eine Urteilsbegründung noch nicht detailgenau genug ausgearbeitet. Darüber hinaus hatte das OLG nicht überprüft, wie ein Ausgleich für einen zu kleinen Haftraum in Rumänien nach den bislang gültigen Bedingungen für den Häftling geschaffen werden könne. Es ist davon auszugehen, dass der EuGH seine Rechtsprechung zum Thema Haftbedingungen weiterbearbeiten wird. Eine Entscheidung des EuGH wird noch im Laufe des Jahres erwartet. Der Betroffene wird in dem Verfahren durch eine Hamburger Anwaltskanzlei vertreten.
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Hauptsache weggesperrt.
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