Bayern, Landgericht Nürnberg-Fürth, Weitere Haftstrafe für geplante Geiselnahme in JVA

Ein Bereits wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter Mann, hat eine zusätzliche Haftstrafe erhalten. Das Landgericht Nürnberg Fürth verurteilte den 23-jährigen am 16. Mai 2019 wegen versuchten erpresserischen Menschenraubes zu weiteren 4 Jahren und 9 Monaten Haft. Demnach hatte er geplant, in der JVA eine Gefängnispsychologin nach einem Beratungsgespräch in seine Gewalt zu bringen, um Haftverbesserungen zu erpressen. Der Plan scheiterte, weil ein Vollzugsbeamter die Psychologin begleitet hatte. Später gab ein Mitgefangener Hinweise auf das Vorhaben des Mannes an die JVA weiter. Die Verurteilung stützte sich einzig auf die Angaben des Mitgefangenen. Immer wieder kommt es alleine aufgrund von solchen Angaben, die im Grunde niemand wirklich auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfen kann, zu Verurteilungen. Es lässt sich daher nicht ausschließen, dass solche Angaben auch völlig willkürlich gemacht werden um selbst Haftverbesserungen zu erhoffen. Für eine solche Annahme gibt es zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit. Ob dies im vorliegenden Fall auch der Fall ist, kann nicht gesagt werden, doch möchten wir trotzdem darauf hinweisen.

    Kommentare 1

    • Das ist ja erschreckend, dass man nur durch eine Aussage eines Mifgefangenen zu weiteren Haftstrafen verurteilt werden kann!

      Da kann man jedem in Haft nur wünschen das er nicht allzu viele "Geschichtenerzähler" um sich herum hat!!

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.