Sachsen, Staatsanwaltschaft Dresden, Anklage gegen JVA Beamten im Zusammenhang mit Fall Chemnitz

Die Veröffentlichung eines Haftbefehls im Fall Chemnitz (PrisonWatch berichtete) hat ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen sächsischen JVA Beamten Anklage erhoben. Die Ermittler legen ihm zur Last, nach der Messerattacke Ende August 2018 in Chemnitz den Haftbefehl gegen einen kurzzeitig Beschuldigten fotografiert und ins Internet gestellt zu haben. Das Bild tauchte im Anschluss bei Facebook auf. Im Fall einer Verurteilung droht dem Beamten eine Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Haft. Der Beamte ist derzeit suspendiert. Auch, weil gegen ihn auch noch wegen des Verdachts auf Körperverletzung an Gefangenen ermittelt wird. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen der Verbreitung des Bildes gegen weitere 16 JVA Beamte. Diese Ermittlungen wurden jedoch eingestellt.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.