Hessen, OLG Frankfurt, OLG Frankfurt bestätigt Ansprüche von Gefangenen gegen eine JVA auf Zahlung von Schadenersatz wegen Amtspflichtverletzung im Zusammenhang mit der Gefangenentelefonie

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 07.12.2018 - 15U 181/17- eine Entscheidung des Landgerichts Marburg vom 11.09.2017 - 1 O 235/15- im Wesentlichen bestätigt und hat eine JVA zur Zahlung von Schadenersatz an einen Gefangenen verurteilt, der wegen zu hoher Telefongebühren geklagt hatte und der JVA insoweit eine Amtspflichtverletzung vorgeworfen hatte. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Im vorliegenden Fall wurde die JVA zur Zahlung von 312,00 € nebst Zinsen verurteilt. Die Klage betraf den Zeitraum zwischen 2013 und 2015. PrisonWatch berichtete wiederholt über die viel zu hohen Gebühren bei der Gefangenentelefonie und merkte wiederholt an, das die Länder deshalb mit Schadenersatzforderungen in erheblicher Höhe zu rechnen haben. Dieses hat sich nun bestätigt. Die Entscheidung des OLG Frankfurt gilt als richtungsweisend. PrisonWatch hat sich insbesondere in Niedersachsen und Hessen wiederholt sowohl an den Landtag, als auch das Justizministerium gewandt und diese darauf hingewiesen, dass die Gebühren viel zu hoch sind. Wie gewohnt wurden unsere Vorhalte mit vorgeschobenen Argumenten abgewiesen. Wir haben die Justizministerien darauf hingewiesen, dass deswegen hohe Schadenersatzforderungen kommen werden. Und diese werden nun, wie vorhergesehen kommen,…. und dies ist gut und richtig so!


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    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.