Nordrhein-Westfalen, JVA Werl, Beamter der JVA Werl freigesprochen

Ein Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Werl, der wegen Körperverletzung im Amt am 09.04.2019 vor Gericht stand, ist freigesprochen worden. Der 33-jährige war angeklagt, einen Gefangenen im Oktober 2018 getreten zu haben (PrisonWatch berichtete). Der Gefangenen starb wenig später. Ein Gutachter hatte bereits ausgeschlossen, dass der Tritt und der Tod zusammen hingen. Das Amtsgericht Werl sprach den JVA-Beamten frei, weil es Zweifel gab, ob er damals den sich heftig wehrenden Gefangenen tatsächlich getreten hatte.

Anmerkung PrisonWatch: Es überrascht, dass das Amtsgereicht Werl Zweifel daran hatte, ob der Beamte den Gefangenen tatsächlich getreten hatte, wo doch dieses unstreitig war. Es mag zutreffen, das der Tritt und der Tod des Gefangenen nicht zusammenhängen, doch es ist auch Tatsache, dass es immer wieder Vorwürfe von Gefangenen der JVA Werl gibt, die den Bediensteten gewalttätige Übergriffe vorwerfen.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.