Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 28.06.2017-2 StR 178/18- zur Frage der Anordnung von Sicherheitsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe als Einzelhaft

Der BGH hatte über eine Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil des Landesgericht Köln vom 3. Dezember 2015 zu entscheiden, der u.a. wegen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Das Landesgericht hatte die besondere Schwere der Schuld festgestellt und hat zudem die Sicherheitsverwahrung angeordnet.


Die Entscheidung stellt dar, unter welchen Voraussetzungen die Kombination lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung zulässig ist. Weiter, was sie bedeutet.


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