Nordrhein-Westfalen, Landgericht Wuppertal, Urteil im Prozess um tödliche Penis-Spritze

Das Opfer starb infolge des Eingriffs an einer Blutvergiftung. Die Injektionen hatte der 46-jährige vor Gericht gestanden. Angeklagt war der Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetzt. Der Mann hatte die Injektionen ohne Zulassung oder Befähigung vorgenommen.

    Hauptsache weggesperrt.


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