Bayern, Landgericht München, "Badewannen-Mord" war Unfall-Freispruch

Das LG München sprach den Mann am 07.07.2023 vom Tatvorwurf des Mordes frei. Der Mann wird nun für die unschuldig erlittene Haft von 13 Jahren und 6 Monaten entschädigt. Obgleich der Mann unschuldig in Haft war, wird ihm die Verpflegung in der Haft von der Entschädigung abgezogen. Er kann mit einer Entschädigung in Höhe von rund 90.000 € rechnen.

    Hauptsache weggesperrt.


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