Hamburg, Politik Psychiatrie und Strafvollzug: Fixierung neu geregelt

Der Hamburger Senat will die Rechte von Psychiatriepatienten und Strafgegangenen in Hamburg stärken. Dem Gesetzentwurf zufolge muss künftig ein Richter eingeschaltet werden, falls jemand länger als 30 Minuten fixiert wird. Bisher reichte die Entscheidung eines Facharztes. Auch für Strafgefangene soll der Richtervorbehalt gelten. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil vom 27.07.2018 (2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16) strengere Vorgaben für die Fixierungen von Patienten in geschlossenen Einrichtungen gefordert.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.