Bayern, Landgericht München, 13 Jahre unschuldig in Haft? -Wiederaufnahmeverfahren im "Badewannen-Mord" hat begonnen

Der Mord von 2008 in Rottach-Egern wird damit neu aufgerollt. Es gilt die Frage zu klären, ob Manfred G. für den Mord 13 Jahre lang zu Unrecht in Haft war. Er war im Jahre 2010 wegen Mord an einer 87-jährigen in einem Indizienproßess zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der 62-jährige, der im Haus der getöteten als Hausmeister tätig war, bestritt zu Proßessbeginn die Dame getötet oder ihr Gewalt angetan zu haben. Nach stattgabe des Wiederaufnahmeverfahrens wurde er nach 13 Jahren Haft aus der Haft entlassen. In diese müsste er zurück, wenn ihn das Landgericht erneut wegen der Tat verurteilen sollte. Sollte er freigesprochen werden, würden ihm für die 13 Jahre Haft eine Haftentschädigung von rund 200.000 Euro zustehen, was die vielen Jahre Haft nicht hinreichend ausgleichen werden wird. Die Summen füe Haftentschädigungen liegen bei nur 75,00 Euro pro Tag, wovon die Verpflegung in der JVA auch noch abgezogen wird. Wiederaufnahmeverfahren sind in Deutschland extrem selten.

    Hauptsache weggesperrt.


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