Thüringen, JVA Untermaßfeld, OLG: Mindestens 6 Quadratmeter pro Gefangenen
- PrisonWatch
- 1 Kommentar
- 40 Mal gelesen
Der Gefangene war mit fünf anderen Gefangenen in einem Haftraum untergebracht. Das bedeutete für jeden nur gut fünf Quadratmeter. Das LG Meiningen hatte die Verhältnisse im November 2022 als Verstoß gegen die Menschenwürde bezeichnet und mindestens sechs Quadratmeter pro Gefangenen gefordert. Die JVA legte gegen den Beschluss jedoch Rechtsbeschwerde ein. Das Thüringer OLG in Jena bestätigte nun die Entscheidung der Vorinstanz. PrisonWatch hatte die JVA ebenfalls im vergangenen Jahr auf die zu kleinen Hafträume aufmerksam gemacht. Ab 2025 dürfen in Thüringen nur noch zwei Gefangene in einem Haftraum untergebracht werden.
Hauptsache weggesperrt.
Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.
Kommentare 1
HWK