Deutschland, Maßregelvollzug, Länder sind an Kapazitätsgrenze angekommen

Dieses betrifft hauptsächlich Plätze für eine Unterbringung nach § 64 StGB. So stehen in Bayern seit Jahren schon keine ausreichenden Plätze mehr zur Verfügung. Bayern verfügt über 2.338 Plätze, tatsächlich befinden sich jedoch 3.021 (Stand 23.01.2023) Menschen im Maßregelvollzug, was nahelegt, dass die Personen dort eine Unterbringung in Kauf nehmen müssen, die nicht adäquat sein dürfte. Ende 2013 befanden sich 425 Menschen weniger im Maßregelvollzug, überbelegt war er bereits zu diesem Zeitpunkt. In Sachsen befinden sich aktuell 461 Menschen im Maßregelvollzug. Das Land hat 466 Plätze. Eine Überbelegung ist auch dort bald vorhanden. Hessen hat in sieben Einrichtungen 906 Plätze und meldet auch bereits das Erreichen der Kapazitätsgrenze. In den anderen Bundesländern sieht es ebenso aus. Einige Länder melden seit dem Jahre 2020 eine Verdopplung der Zahlen. Eine Unterbringung im Maßregelvollzug nach § 64 StGB wird neben der Strafe angeordnet, wenn die Straftat im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen steht und ein Hang dazu besteht.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.