Deutschland, Strafvollzug, Gerichte führen vielfach die Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrollen gem. § 119a StVollzG nicht durch

Diese gesetzliche Verpflichtung besteht bereits seit dem Jahre 2013 und soll sicherstellen, dass dem Gefangenen eine individuelle Behandlung angeboten wird, die geeignet ist, die ihm zugeschriebene Gefährlichkeit zu mindern, damit es zum Vollzug der SV nicht mehr kommen muss. Obwohl die Gerichte von Amtswegen verpflichtet sind, diese Prüfungsverfahren durchzuführen, lässt sich feststellen, dass die Gerichte dieser Verpflichtung oftmals nicht nachkommen. PrisonWatch sind vielfach Fälle aus dem gesamten Bundesgebiet bekannt, in denen die Gerichte bei Gefangenen seit 2013 kein einziges dieser Prüfungsverfahren durchgeführt haben. Wir werden die Fälle nun zum Anlass nehmen, um bei den Ländern anzuregen, dass geeignete Maßnahmen ergiffen werden, die sicherstellen, dass diese Verfahren -wie gesetzlich vorgeschrieben- auch stattfinden.

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.