Europäischer Gerichtshof, Luxemburg, EuGH untersagt Deutschland Auslieferung eines Serben an die USA

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg begründete dies in einer Großeilentscheidung mit dem Grundsatz, dass jemand wegen derselben Straftat nicht zweimal verurteilt werden dürfe. Dies gelte auch für Nicht-EU-Bürger und auch trotz Auslieferungsabkommen. Die USA verlangt die Auslieferung des Serben wegen Computersabotage. Der Mann wurde deswegen bereits in Slovenien verurteilt und hat seine Strafe verbüßt.

    Hauptsache weggesperrt.


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