Norddeutschland, Strafvollstreckung, Lebenslänglich: selten Begnadigungen
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In Hamburg gab es seit 1990 erst einen derartigen Gnadenfall, in Schleswig-Holstein zwei und in Mecklenburg-Vorpommern keinen. In der Regel verbringen die Verurteilten allerdings nicht mehr als 15 Jahre hinter Gittern. Die Gerichte setzen dann die Reststrafe für 5 Jahre zur Bewährung aus.
Hauptsache weggesperrt.
Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.