Niedersachsen, Landtag, Änderung des Justizvollzugsgesetzes behindert Resozialisierung deutlich
- PrisonWatch
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So wurde u.a. die Mindestbesuchsdauer von bislang 4 Stunden auf 2 Stunden monatlich reduziert. Darüber hinaus wurde auch die Vorschrift über weitere, bzw. Sonderbesuche geändert. Fand sich dort zuvor das Wort "sollen", steht dort nun "können" weitere Besuche gewährt werden. Nach PrisonWatch Informationen wollen die JVAen diese geänderte Vorschrift offensichtlich rigoros umsetzen und zusätzliche Besuche nur noch in Ausnahmefällen gewähren. Die Änderung kollidiert jedoch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das gerade das Recht auf zusätzliche Besuche, insbesondere bei Verheirateten, stärkt. Die vorgenommene Änderung hält PrisonWatch für einen Skandal und auch für verfassungswidrig. Denn bereits im ehemaligen Bundesstrafvollzugsgesetz stand, dass weitere Besuche gewährt werden sollen und nicht können. Aus dem Gesetzgebungsverfahren in Niedersachsen ergibt sich zudem mit keinem Wort, warum der Landesgesetzgeber die Änderung für notwendig erachtet hat. Wie prüfen daher derzeit, mit welchen rechtlichen Mitteln die Änderung einer verfassungsrechtlichen Prüfung zugeleitet werden kann.
Hauptsache weggesperrt.
Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.