Baden-Württemberg, OLG Karlsruhe, Sicherungsverwahrte in BW haben keinen Anspruch uneingeschränkt Telefongespräche zu führen
7. Februar 2020
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Sicherungsverwahrte in Baden-Württemberg haben nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 15.02.2019 -2 Ws 364/18-) keinen Anspruch darauf, uneingeschränkt Telefongespräche zu führen. Zwar sei den SVern zu gestatten, Telefongespräche zu führen, jedoch muss die JVA diese nicht zu Unzeiten, etwa Nachts, vermitteln. Im vorliegenden Fall ging es um die Annahme von Gesprächen, die für den SVer eingehen. Das OLG hob die Entscheidung des Landgerichts zwar auf, jedoch nur aus formalen…