Langzeitbesuche für Sicherungsverwahrte in Hamburg Beschluss Landgericht Hamburg vom 14.05.2018 (607 Vollz 40/18)
6. Juni 2018
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in Hamburg inhaftierten Sicherungsverwahrten wurde durch die
Vollzugsbehörde Langzeitbesuch mit der Begründung einer fehlenden
Mitarbeitsbereitschaft abgelehnt.
Aus
den Gründen:
„Die
Gewährung unüberwachter Langzeitbesuche für Sicherungsverwahrte
ist in §26 Ab. 2 HmbSWollzG geregelt. Danach sollen Langzeitbesuche
ermöglicht werden, wenn dies zur Förderung partnerschaftlicher
Kontakte geboten erscheint und der Antragsteller hierfür geeignet
erscheint. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers…