Kriminalpolitik, Bund Bundesregierung erwägt Zulassung der erweiterten DNA-Analyse

In den Niederlanden brachte der Mord an Marianne E. die Politik zum Umdenken. Das 16-jährige Mädchen war im Jahr 1999 in der Nähe eines Asylbewerberheimes vergewaltigt und ermordet worden. Sofort gerieten drei dort lebende Asylbewerber unter Verdacht. Rechtspopulisten nutzen den Fall zur Stimmungsmache und es wäre fast zu Gewaltausbrüchen gekommen. Der Fall blieb viele Jahre ungeklärt, bis ein Wissenschaftler ohne gesetzliche Grundlage und auf eigene Initiative hin, die vorhandenen DNA-Spuren einer neuartigen DNA-Analyse unterzog. Dabei stellte er fest, dass die DNA einem Mittel- oder Nordeuropäer zuzurechnen ist. Die Asylbewerber wurden dadurch entlastet. Wenig später wurde der friesische Bauer Jasper C. verhaftet und der Tat überführt. Ihm wurde die neue DNA-Analyse 3.0 zum Verhängnis. Die soggenannte Phänotypisierung: Sie lässt Aussagen über Alter, Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie die biogeographische Herkunft zu. Ein Täterprofil aus dem DNA-Labor. Dieser Fall hatte dafür gesorgt, dass die neue Methode in Niederlanden inzwischen anerkannt und zugelassen ist. Diese neue DNA-Methode kann die Gruppe von Verdächtigen eingrenzen, auch wenn die DNA des Täters nicht in einer Datenbank gespeichert ist. Doch die neue Methode steht unter einem Diskriminierungsverdacht. Bringt die DNA den Hinweis auf eine ethnische Minderheit, lässt sich der Täterkreis zwar eingrenzen, doch es können schnell Anfeindungen auf ganze Gruppen entstehen. Eine Gruppe Freiburger Wissenschaftler kritisierte dass der Nutzen der Methode nicht so grob wie behauptet sei. Besonders schwer sei die Bestimmung der Herkunft beim Nahen und Mittleren Osten. Zudem handele es sich um Wahrscheinlichkeitsaussagen mit entsprechender Fehleranfälligkeit.


Der Kölner Molekularbiologe Prof. Peter Schneider, der auch oftmals in Fällen von Wiederaufnahmeverfahren von Verteidigern beauftragt wird, ist für eine Zulassung dieser Methode auch in Deutschland. Er bezieht sich hier auf den Fall der Eva Blanko, die 1997 in Madrid einem Sexualmord zum Opfer fiel. Zwar wurden seinerzeit Spermaspuren gesichert, doch die ließen keine Rückschlüsse auf einen Täterkreis zu. Der Fall blieb lange ungeklärt, bis 2015 ein neues DNA-Täterprofil erstellt wurde. Dabei kam heraus, dass der Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Nordafrika stamme. Das grenzte den Täterkreis auf 300 Männer der marokkanischen Minderheit des Ortes ein. Bei einem dann durchgeführten Massen-Gentest konnte zwar nicht der Täter ermittelt werden, doch zwei seiner Brüder, wie anhand ihrer sehr ähnlichen DNA schnell klar war. Der Bruder konnte danach überführt und verurteilt werden. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht die Einführung der erweiterten DNA-Analyse in Deutschland vor. Die Initiative mehrerer Bundesländer stecke aber derzeit im Gesetzgebungsverfahren fest. Es ist aber davon auszugehen, dass die neue Methode auch in Deutschland zugelassen wird.

    Hauptsache weggesperrt.


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