Niedersachsen, OLG Celle, Beschluss bezüglich Zugangszeiten eines blinden Gefangenen zu seinem elektronischen Schreib- und Lesegerät, auf welches er zum Ausgleich seiner Behinderung angewiesen ist

Unter der Rubrik Urteile und Entscheidungen ist die Entscheidung des OLG Celle -3 Ws 321/18 (StrVollz)- zu finden, die sich mit der Frage befasst, in welchem Rahmen einem blinden Gefangenen ein Zugang zu seinem elektronischen Schreib- und Lesegerät gewährt werden muss. Konkret geht es um diese Frage nach Verlegung in eine andere JVA, in welcher ihm dieses Zugangsrecht massiv eingeschränkt wurde. Das OLG Celle ist der Auffassung, was wir begrüßen, dass ein solches Recht grundsätzlich nicht eingeschränkt werden darf.


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    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.