Anregung zu Gesetzesänderung, Ein Zeugnisverweigerungsrecht in der sozialen Arbeit?

Seit Jahrzehnten warten Praktikerinnen und Praktiker sowie Berufsverbände auf die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechtes für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Darauf verweist die Koordinationsstelle Fanprojekte bei der dsj (KOS) und legt jetzt ein Rechtsgutachten vor, um den Reformbedarf zu verdeutlichen. § 53 StPO Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger regelt die Berufsgruppen, die ein Zeugnisverweigerungsrecht (ZVR) innehaben. Der Mehrzahl der Sozialarbeitenden wird gegenüber der Strafprozessordnung ein ZVR verwehrt. Bekannter in der sozialen Arbeit ist der § 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen (Schweigepflicht). Unter § 203 S.1 Nr.6 sind alle staatlichen anerkannten Sozialarbeiterinnen eingeschlossen. Unter bestimmten, gesetzlich geregelten Umständen können „Geheimnisse“ i. S. d. § 203 StGB offenbart werden. Zu diesen Umständen zählen das Abwenden einer gegenwärtigen Gefahr für das Leben und die Gesundheit Dritter sowie Zeugnis- bzw. Offenbarungspflichten. Überall da, wo der/dem Schweigepflichtigen kein ausdrückliches gesetzliches ZVR zusteht, hat die prozessuale Aussagepflicht eindeutig Vorrang. Dies ergibt der Umkehrschluss aus § 53 STPO. Welche Folge diese Aussagepflicht haben kann, erlebten unter anderem Sozialarbeitende der Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS). Sozialarbeiterinnen wurden von „Mitarbeiterinnen von Polizei oder Staatsanwaltschaft als Zeugen geladen bzw. in einzelnen Fällen sogar Zwangsmittel angedroht, um Zeugenaussagen zu erlangen.“


https://www.kos-fanprojekte.de/index.php?id=298


https://www.kos-fanprojekte.de…GSRECHT-Gutachten_KOS.pdf

    Hauptsache weggesperrt.


    Die Situation der Gefangenen in Deutschland bleibt weitgehend unbeobachtet. Das Strafvollzugssystem ist ein in sich geschlossenes System, dass allenfalls Aufmerksamkeit findet, wenn gravierende Vorfälle geschehen. PrisonWatch durchbricht diese Schranken, indem auf die Situation der Gefangenen aufmerksam gemacht wird. In ausführlichen Berichten wird die Situation des Strafvollzuges dargestellt und ergangene Rechtsprechung besprochen und kommentiert.